TEILNAHME
Voraussetzungen
Therapieresistente Erkrankung
Die Therapie richtet sich an PatientInnen mit schweren psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder PTBS, bei denen konventionelle Behandlungen nicht ausreichend geholfen haben.
Individuelle Ausnahmebewilligung
Da Psychedelika in der Schweiz nicht als Medikament zugelassen sind, ist eine individuelle Ausnahmebewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erforderlich, die auf Basis einer Einzelfallprüfung erteilt wird.
Informierte Zustimmung
Alle TeilnehmerInnen müssen umfassend über die potenziellen Risiken und Vorteile der Therapie aufgeklärt werden und ihr Einverständnis schriftlich geben.
Bereits bestehende Therapie
TeilnehmerInnen müssen sich bereits in einer bestehenden ambulanten Therapie befinden.
Wie kann ich teilnehmen / mich anmelden?
Wenn Sie daran interessiert sind, mit uns den Weg der PAT zu versuchen, gelangen Sie HIER zu einem PDF mit einem Fragebogen. Mit Hilfe dieses Fragebogens können wir feststellen, ob es grundsätzlich möglich ist, Sie in das Programm aufzunehmen. Alle Informationen werden mit strengster Vertraulichkeit behandelt, um Ihre Privatsphäre zu gewährleisten.
Wir melden uns auf jede Anfrage zurück. Wir bemühen uns, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten und bitten um Ihr Verständnis, falls es etwas länger dauert.
Ablauf der Teilnahme
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellen wir einen Antrag beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Bewilligung zur PAT, die jeweils für ein Jahr gültig ist. Nach Erhalt der Bewilligung können Sie sich für ein Retreat anmelden.